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BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 108/95 |
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- BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94
Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten
Auszug aus BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 108/95
Wie im Senatsurteil vom 14. September 1995 (5 RJ 50/94, aaO} im einzelnen ausgeführt, ist die bisherige Rechtsprechung des BSG zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes nicht ergänzungsbedürftig. Insbesondere stellen die beim Kläger bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen qualitativer Art keine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen dar. Vielmehr handelt es sich um einige - wenn auch nicht unerhebliche - gewöhnliche Leistungseinsohränkungen, die nicht dazu führen, daß der Kläger nur noch unter nicht betriebsüblichen Arbeitsbedingungen arbeiten könnte. Im übrigen hat der Gesetzgeber durch die im Zweiten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Zweites SGB Vl-Änderungsgesetz Vl-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I S 659] vorgenommene Ergänzung - 2. SGB. - BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
Auszug aus BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 108/95
Soweit der Kläger, sich zur Begründung seiner Revision auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 HJ 19/93, 13 HJ 71/93, 13 HJ 73/93 und 13 RJ 1/94 bezieht, hält der Senat sein Vorbringen für unerheblich und verweist auf die Gründe seines Urteils vom 14. September 1995 - 5 BJ 50/94 - (…SozR 3-2200 & 1246 Nr. 50 = SGb 1995, 603 = N23 1996, 228).